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Einreisebestimmungen aktuell: Russland
Verschärfung der Antragsbestimmungen für Einreisevisa
Nach Auskunft der russischen Konsularbehörden wurden seit dem 01.11.2010 die Antragsbestimmungen zur Beantragung eines Einreisevisums für die Russische Föderation in wesentlichen Punkten verändert! Mit dieser Maßnahme soll in Zukunft die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers in den Aufenthaltsstaat nachgewiesen werden.
So müssen Geschäftsreisende zukünftig zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen ein Firmenschreiben mit Angaben über Zielort, Reisezweck, Aufenthaltsdauer sowie die Tätigkeit des Reisenden einreichen. Weiterhin muss ein schriftlicher Nachweis über das monatliche Einkommen des Antragstellers und bei Selbständigen die Kopie des Handelsregisterauszuges bzw. der Gewerbeanmeldung beigebracht werden.
Deutsche Touristen müssen bei der Antragstellung zusätzlich eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis, einen Einkommensnachweis und möglichweise auch eine Kopie des Mietvertrages bzw. Nachweis über Immobilieneigentum beibringen.
Rentner müssen eine Kopie ihres Renten/Pensionsbescheides beifügen.