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Einreisebestimmungen für Japan
Entsprechend der japanischen Gesetze zu den Einreisebestimmungen werden von ausländischen Staatsbürgern bei der Einreise Fingerabdrücke der Zeigefinger genommen und ein Digitalfoto von ihnen gemacht. Bis auf wenige Ausnahmen müssen diesen Bestimmungen alle ausländischen Staatsanghörige, die nach Japan einreisen möchten, nachkommen, da ihnen ansonsten die Einreise nach Japan verweigert wird.
Darüber hinaus sind auch weiterhin alle Fluggesellschaften verpflichtet, die Passagierdaten von Flügen, die aus dem Ausland ankommen, vor Ankunft in Japan an die Behörden zu melden.
Alle Fluglinien sind verpflichtet, die folgenden Passagierdaten beim Check-in am Abflughafen zu erfassen und an die japanischen Behörden zu übermitteln:
- Passagiername
- Nationalität
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Passnummer
- Abflughafen
- Reiseziel in Japan/China
Die Erhebung der Daten erfolgt erst beim Check-In!
Für Passagiere, die aus dem Ausland kommend in Japan landen, werden die Passagierdaten erst beim Check-in, spätestens jedoch am Abflug-Gate, erhoben. Eine vorherige Datenerhebung, beispielsweise zum Zeitpunkt der Reservierung, ist im Grundsatz nicht erforderlich*.
Bei Passagieren, die Ihre Reise in Japan beginnen, werden die Passagierdaten bereits beim Check-In vor Ort entsprechend für einen Rückflug erfasst.
*= Ausnahnme bei Flügen nach Japan: bei folgenden Abflughäfen sollten die Passagierdaten auf Grund der gegebenen technischen Voraussetzungen bereits vor dem Check-In erfasst werden: Ho Chi Minh City (SGN), Tianjin (TSN), Shenyang (SHE), Dalian (DLC), Xiamen (XMN), Qingdao (TAO), Guangzhou (CAN), and Hangzhou (HGH), Beijing (PEK)