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- IATA conditions of contract
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Einreisebestimmungen aktuell: China
Alle Fluglinien sind verpflichtet, die folgenden Passagierdaten beim Check-in am Abflughafen zu erfassen und an die chinesischen Behörden zu übermitteln:
- Passagiername
- Nationalität
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Passnummer
- Abflughafen
- Reiseziel in Japan/China
Die Erhebung der Daten erfolgt erst beim Check-In!
Für Passagiere, die aus dem Ausland kommend in China landen, werden die Passagierdaten erst beim Check-in, spätestens jedoch am Abflug-Gate, erhoben. Eine vorherige Datenerhebung, beispielsweise zum Zeitpunkt der Reservierung, ist im Grundsatz nicht erforderlich*.
Bei Passagieren, die Ihre Reise in China beginnen, werden die Passagierdaten bereits beim Check-In vor Ort entsprechend für einen Rückflug erfasst.
*= Ausnahnme bei Flügen nach Japan: bei folgenden Abflughäfen sollten die Passagierdaten auf Grund der gegebenen technischen Voraussetzungen bereits vor dem Check-In erfasst werden: Ho Chi Minh City (SGN), Tianjin (TSN), Shenyang (SHE), Dalian (DLC), Xiamen (XMN), Qingdao (TAO), Guangzhou (CAN), and Hangzhou (HGH), Beijing (PEK)
Visumsbestimmungen: Anträge können nur noch in den tatsächlich zuständigen Generalkonsulaten gestellt werden
Seit dem 26. Januar 2012 wenden die konsularischen Vertretungen der Volksrepublik China in Deutschland die bislang locker gehandhabte Konsularbezirksbindung strikt und ausnahmslos an. Visaanträge können also nur noch in dem Generalkonsulat gestellt werden, das auch tatsächlich zuständig ist. Für Antragsteller, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt wohnen ist dies das Servicebüro in Berlin; für Antragsteller aus Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen das in Hamburg. Antragsteller aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland wenden sich an das Servicebüro in Frankfurt und alle Antragsteller aus Bayern an das in München.
Weitere Informationen zu den generell gültigen Visaregelungen finden Sie unter: visumcentrale.de
China verschärft Gepäckbestimmungen
Überraschend hat China die Gepäckbestimmungen für Flugreisende verschärft. Seit dem 1. Mai 2008 dürfen Passagiere in der Business und Economy Class auf Inlandsflügen nur noch ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Das Gepäckstück darf nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und maximal 20 mal 40 mal 55 Zentimeter groß sein.
Passagieren in der First Class sind zwei Gepäckstücke erlaubt. Die Regelung gilt auch für internationale Fluggäste auf innerchinesischen Anschlussflügen. Bereits im März und April hatte die Regierung die Sicherheitsbestimmungen für Inlandsflüge verschärft. So dürfen keine Flüssigkeiten, Feuerzeuge und Streichhölzer mehr ins Handgepäck.